Wiederruf

Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers
durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss
des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2
aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief,
Telefax, E-Mail) erhalten haben.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften
Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche
Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung
zuständige Aufsichtsbehörde;
3. die Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat der
Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen
solchen Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem
Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, und
die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird;
4. zur Anschrift
a) die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die
für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher
maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder
Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
Verbraucher und einem Vertreter des Unternehmers oder einer anderen gewerblich
tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person
geschäftlich zu tun hat, maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des
Vertretungsberechtigten;
5. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen
darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
6. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit
verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten
Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine
Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises
ermöglicht;
7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche
weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von
ihm in Rechnung gestellt werden;
8. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente
bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden
Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf
dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und
dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige
Erträge sind;
9. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,
insbesondere hinsichtlich des Preises;
10. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
11. alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung
des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten
durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden;
12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber
dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des
Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von
Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des
Bürgerlichen Gesetzbuchs);
13. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
14. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Vertragsstrafen;
15. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der
Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde
legt;
16. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
zuständige Gericht;
17. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser
Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des
Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
18. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und
gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen;
19. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die
weder unter die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom
12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37)
geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie
97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme
für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen
Anlegerentschädigungssysteme fallen.
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von
Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen
müssen.Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.





(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)
Gestaltungshinweise:
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn
der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer
erhält, auch eine Internetadresse.
Die unter den Nummern 3, 4 Buchstabe b, den Nummern 7, 8, 9, 11, 13, 14, 16 und
19 aufgelisteten und kursiv gedruckten Informationen sind nur dann in die
Widerrufsbelehrung aufzunehmen, wenn sie für den vorliegenden Vertrag
einschlägig sind. Der Kursivdruck ist dabei zu entfernen. Eine Information ist
auch dann vollständig aufzunehmen, wenn sie nur teilweise einschlägig ist,
beispielsweise, wenn bei Nummer 7 nur zusätzliche Kosten, nicht aber weitere
Steuern, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung
gestellt werden, anfallen. Werden Informationen gemäß der vorstehenden Vorgabe
nicht aufgenommen, so ist die fortlaufende Nummerierung entsprechend anzupassen
(wird beispielsweise Nummer 8 nicht übernommen, so wird Nummer 9 zu Nummer 8
etc.). Wird bei Nummer 4 Buchstabe b nicht übernommen, so entfällt bei Buchstabe
a im Text der Buchstabe „a)“ sowie die Überschrift „zur Anschrift“. Die letzte
in der Widerrufsbelehrung aufgenommene Information soll mit dem Satzzeichen „.“
abschließen.
Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne
des § 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist hier Folgendes einzufügen:
„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von
Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung
hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über
die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B.
anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“
Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Finanzierungshilfe, der von der
Ausnahme des § 506 Absatz 4 BGB erfasst ist, gilt Folgendes:
a) Ist Vertragsgegenstand die Überlassung einer Sache mit Ausnahme der Lieferung
von Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer
bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, so sind hier die konkreten
Hinweise entsprechend Gestaltungshinweis Buchstabe a bis c der Anlage 1 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu geben.
b) Ist Vertragsgegenstand die Erbringung einer Dienstleistung, die nicht in der
Überlassung einer Sache gemäß Buchstabe a oder in einer Finanzdienstleistung
besteht, oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem
begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden,
oder die Lieferung von Fernwärme, so sind hier die konkreten Hinweise
entsprechend Gestaltungshinweis der Anlage 1 des EGBGB zu geben.
c) Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von nicht auf einem körperlichen
Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so ist hier folgender Hinweis zu
geben:
„Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf gelieferten
digitalen Inhalte verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf
diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir
vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Lieferung der digitalen Inhalte
beginnen.“
Bei Anwendung der Gestaltungshinweise oder ist hier folgende Unterüberschrift
einzufügen:
„Besondere Hinweise“.
Wenn ein verbundenes Geschäft (§ 358 BGB) vorliegt, ist für finanzierte
Geschäfte der nachfolgende Hinweis einzufügen:
„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später
widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern
beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr
Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn
uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware
bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen
hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte
und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der
finanzierte Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren,
Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung
so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht
Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür
ein Widerrufsrecht zusteht.“
Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen
Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:
„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch
sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen
hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert,
indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht,
bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des
Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.“
Wenn ein zusammenhängender Vertrag (§ 360 BGB) vorliegt, ist der nachfolgende
Hinweis einzufügen:
„Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag
zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag
eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer
Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.“
Wird für einen Vertrag belehrt, der auch einen Vertrag über die Erbringung von
Zahlungsdiensten betrifft, für den in Anlage 3a und/oder in Anlage 3b des EGBGB
ein Muster für eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt wird, so sind die
jeweils zutreffenden Ergänzungen aus den Mustern für die Widerrufsbelehrung zu
kombinieren. Soweit zu kombinierende Ergänzungen identisch sind, sind
Wiederholungen des Wortlauts nicht erforderlich.
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese
Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die
Wörter „(einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.